Keine Bedenken gegen Glücksspielmonopol in Deutschland

Rechtsanwalt Dr. Manfred Hecker
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
CBH - Rechtsanwälte
Bismarckstr. 11-13
D - 50672 Köln
Das lange erwartete Placanica-Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat – erwartungsgemäß – in allen Lagern Begeisterung hervorgerufen. Die Kommentare ergehen sich in den unterschiedlichsten Thesen und man gewinnt den Eindruck, es habe heute unter einem Aktenzeichen eine Vielzahl verschiedener Urteile gegeben. Eines dürfte aber sicher sein – Thesen wie: „Das Glücksspielmonopol ist EU-rechtswidrig“ oder „Der Glücksspielsstaatsvertrag ist vom Tisch“, können nur dem Wunschdenken der an einer Liberalisierung des Glücksspielmarktes Interessierten entspringen. Mit der heutigen Entscheidung des EuGH haben solche Thesen allerdings nichts zu tun. Im Gegenteil: Seit heute steht mehr denn je fest, dass der EuGH das Glücksspielmonopol in Deutschland unangetastet lässt.

Die eigentlichen Verlierer der heutigen Entscheidung sind der Generalanwalt beim EuGH und diejenigen, die sich seine weitgehenden Liberalisierungsthesen zu Eigen gemacht haben. Den Entscheidungsvorschlägen des Generalanwalts ist der EuGH in seinem Urteil an keiner Stelle gefolgt. Die geforderte europaweite Anerkennung ausländischer Glücksspiellizenzen haben die Luxemburger Richter verwehrt.

Dr. Manfred Hecker