Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: das Lotteriemonopol nach dem GlüStV und das Glückspielkollegium sind Verfassungs– und Europarechtskonform!

OVG Berlin-Brandenburg: Die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer umfasst alle Normen, die den Betrieb der Spielhalle einschließlich der räumlichen Gegebenheiten vor Ort betreffen. Beanstandete Normen des SpielhG Berlin-Brandenburg uneingeschränkt Verfassungs- und Europarechtskonform!

„Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere Glücksspielpolitik stellt die Kohärenz der strikteren Politik der übrigen deutschen Länder nicht in Frage“.

Bayerischer Verfassungsgerichtshof bestätigt die Verfassungskonformität der Vorschriften des AGGlüStV Bayern zur Beschränkungen des Spielhallenwesens.

Bundesverwaltungsgericht verkündet Urteile zur Rechtslage bis zum 30.06.2012: 
Verbote privater Sportwettenangebote waren rechtmäßig!

OLG Bremen weist Klage auf Staats- und Amtshaftung eines Glücksspielanbieters als unbegründet ab (Urteil vom 13.02.2013 – 1 U 6/08).

EuGH: Kein Urheberrechtschutz für Spielpläne der Sportveranstalter und Ligen!

Europarechtliche Kohärenzanforderungen im Glücksspielrecht auf dem Prüfstand des Bundesverwaltungsgerichts

Weiteres Urteil bestätigt Ausschluss von Amts- bzw. Staatshaftungsansprüchen nach Verbot von Sportwetten

Keine Amts- bzw. Staatshaftungsansprüche nach Verbot von Sportwetten