Das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 22. Juni 2017 (Az. 4 Bf 160/14) erachtet die strukturellen und materiellen Erlaubnisvoraussetzungen für Lotterievermittler im wesentlichen als verfassungs- und europarechtskonform.
Das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 22. Juni 2017 (Az. 4 Bf 160/14) erachtet die strukturellen und materiellen Erlaubnisvoraussetzungen für Lotterievermittler im wesentlichen als verfassungs- und europarechtskonform.
In seinem jüngsten Urteil vom 17.05.2016 (Aktz. 19 K 3334/14) attestiert das VG Gelsenkirchen dem Lotteriemonopol nach den Vorschriften des GlüStV uneingeschränkte Europarechts- und Verfassungskonformität. Gegenstand des Rechtsstreits war die Klage eines führenden gewerblichen Lotterievermittlers gegen den Erlaubnisbescheid des zuständigen Landes Niedersachsen zur gewerblichen Spielvermittlung, welcher mit einer Vielzahl von Auflagen versehen war.
Soeben wurde die Begründung zu dem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 11.06.2015 (Az.: OVG 1 B 5.13) bekannt. ISA-GUIDE veröffentlichte bereits am 15.06. die Pressemitteilung des Senats zu dieser Entscheidung. Die Urteilsbegründung befasst sich mit den wesentlichen restriktiven Regelungen...
Mit diesen klaren Worten leitet der europäische Gerichtshof seine Pressemitteilung Nr. 85/14 vom 12. Juni 2014 in Sachen Digibet Ltd und Albers gegen Westdeutsche Lotterie (Rechtssache C-156/13) ein. Zum Sachverhalt: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat mit Urteil vom 12.06.2014 (Az. C- 156/13) in einem Vorlageverfahren des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24.01.2013 (Az. I ZR 171/10) entschieden...
In einer ersten Entscheidung zum Spielhallenrecht nach den Vorschriften des GlüStV2012 und des Bayerischen Ausführungsgesetzes zum GlüStV2012 hat der bayerische Verfassungsgerichtshof mehrere Popularklagen gegen die Regelungen des AGGlüStV2012 in Bayern abgewiesen und festgestellt, dass insbesondere die Erlaubnisbedürftigkeit der Errichtung und des Betriebes...
Am 16.05.2013 hat das Bundesverwaltungsgericht in neun Fällen die Rechtmäßigkeit von Untersagungsverfügungen gegen Sportwettenanbieter nach der Rechtslage bis zum 30.06.2012 bestätigt. Die Kläger hatten ohne behördliche Erlaubnis Sportwetten aus Bayern an Veranstalter im europäischen Ausland vermittelt. Von den zuständigen Behörden wurden sie unter Bezug auf das staatliche Sportwettenmonopol nach dem Lotteriestaatsvertrag und ab 2007 nach dem GlüStV2008 auf Unterlassung in Anspruch genommen.
Unter anwaltlicher Vertretung der Beklagten durch CBH hat das OLG Bremen in einem soeben zugestellten und äußerst umfangreich begründeten Urteil die Staatshaftungsansprüche eines großen Glücksspielveranstalters überzeugend abgelehnt. Danach besteht kein gemeinschaftsrechlicher Staatshaftungsanspruch aufgrund glücksspielrechtlicher Untersagungsverfügung aus der Zeit vor Inkrafttreten des GlüStV aF.
EuGH konkretisiert seine Rechtsprechung zu den Voraussetzungen und Folgen einer europarechtlichen Inkohärenz und korrigiert die Winner-Wetten-Entscheidung! Der 24. Januar 2013 war ein herausragender Tag für die Entwicklung der Rechtsprechung im Bereich des Glücksspielrechts in Deutschland:
In seiner jüngsten Entscheidung vom 01. März 2012 (C-604/10) hat der EuGH erneut (s. zuvor: Urteile v. 09.11.2004, Fixtures Marketing, C-46/02 u.a.) klargestellt, dass die von den Veranstaltern oder Ligen erstellten Spielpläne keinen Sonderrechtsschutz (hier: keinen Urheberrechtsschutz) genießen. Mit der Beantwortung der ersten Vorlagefrage stellt der EuGH klar, dass sich die Urheberrechtsschutzfähigkeit einer Datenbank nicht auf deren Inhalte, sondern nur auf die Besonderheiten einer mit gewisser Originalität bei der Anordnung oder Auswahl der Daten beziehen kann.
Europarechtliche Kohärenzanforderungen im Glücksspielrecht auf dem Prüfstand des Bundesverwaltungsgerichts. Das Bundesverwaltungsgericht gibt der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29.09.2011 (Az. OVG 4 A 17/08) durch Beschluss vom 16.02.2012 statt und lässt die Revision gegen die vorgenannte Entscheidung zu - Az.: BVerwG 8 B 91.11 (8 C 10.12)
Mit Urteil vom 09.09.2011 (Az. I-5 O 5/11) hat sich das Landgericht Bochum der einhelligen Rechtsprechung zum Ausschluss von Amts- und Staatshaftungsansprüchen wegen des Verbots nicht erlaubter Sportwetten angeschlossen. In den dezidierten Urteilsgründen befasst sich das LG Bochum mit der Begründetheit eines Anspruches auf Schadenersatz wegen Amtshaftung gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG, einem gemeinschaftsrechtlich begründeten Staatshaftungsanspruch und der verschuldensunabhängigen Haftung nach § 39 Abs. 1 b) OBG (NRW).
Durch Urteil vom 27.09.2011 hat das LG Köln mit überzeugender Begründung die Amtshaftungsansprüche verschiedener Glücksspielanbieter als unbegründet abgewiesen. Der entschiedene Fall (LG Köln, Urteil vom 27.09.2011, 5 O 385/10) gab dem LG Köln Gelegenheit, sich abermals mit den staatshaftungsrechtlichen Folgen des seit nunmehr gut einem Jahr herrschenden Streits um die Rechtmäßigkeit von Untersagungsverfügungen gegenüber gewerblichen Sportwettanbietern zu befassen.