
Brüssel– Stanleybet International begrüßt die jüngsten Gerichtsurteile in Italien, die abermals das Recht Stanleybet Internationals untermauern, auf dem italienischen Markt agieren zu dürfen. Rund ein Jahr nachdem der Europäische Gerichtshof im Fall C-260/04 urteilte, dass Italien mit der Verlängerung von 329 Lizenzen für nationale Pferdewetten-Vermittler gegen geltendes EU-Recht verstoßen hat, wurde von der italienischen Regierung kürzlich versichert, dass sie einen neuen Ausschreibungsprozess für 500 Lizenzen in Gang bringen werde.
Auch das OLG Bamberg hat sich der nunmehr ganz ständigen Rechtsprechung der Strafgerichte angeschlossen und entschieden, dass die grenzüberschreitende Sportwettenvermittung an einen in der EU staatlich konzessionierten Buchmacher während der Überganszeit nicht nach § 284 StGB strafbar war. Der Senat sieht bereits den objektiven Tatbestand des § 284 StGB als nicht erfüllt an. Er führt dazu wörtlich aus: „Entgegen der Rechtsauffassung des Amtsgerichts erfüllt das dem Angeklagten vorgeworfene Verhalten – im hier maßgeblichen Tatzeitraum vom 11.05. bis 14.06.2006 – nach Auffassung des Senats aber bereits nicht die objektiven Tatbestandsvoraussetzungen des § 284 StGB.
Stanleybet International begrüßt die heutige Entscheidung der Europäischen Kommission, die Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland und die Niederlande zu beschleunigen und so mit Entschlossenheit, unnötige, unangemessene und diskriminierende Restriktionen auf nationaler Ebene aufzuheben. Die Europäische Kommission hat heute nach Prüfung der entsprechenden Antworten auf die sogenannten „Letters of Formal Notice“ Griechenland und die Niederlande offiziell aufgefordert, ihre jeweiligen Gesetze zu novellieren.
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