ISA-GUIDE
  • ISA-CASINOS
  • ISA-GAMING
  • ISA-LAW
  • ISA-MESSEN
  • ISA-SPIELERSCHUTZ
  • English News
  • Stellenmarkt
  • Ausbildungsbörse
  • Bilder
  • Feedback
  • RSS Feed
  • Newsletter
  • Links
  • Archivsuche

VG Dresden: Streit zwischen Sachsen und der Fa. Bwin e.K. zu kompliziert und umfangreich für das verwaltungsrechtliche Eilverfahren

Mit Beschluss vom 16.10.2006 (Az.: 14 K 1711/06) hat das VG Dresden in dem verwaltungsrechtlichen Eilverfahren der Fa. Bwin e.K. gegen den Frei-staat Sachsen die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Fa. Bwin e.K. gegen die Ordnungsverfügung des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 10.08.2006 wiederhergestellt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die ge-gen die Fa. Bwin e.K. erlassene Ordnungsverfügung vom 10.08.2006 der-zeit nicht vollzogen werden kann.

20. Oktober 2006

Klärende Worte des VGH Bayern zu Fehlinterpretationen der Entscheidung des OLG München vom 26.09.2006 (VGH Bayern, Beschluss v. 04.10.2006, Az. 24 CS 06.2229)

Nachdem das OLG München am 26. 09. 2006 (Az. 5 St RR 114/05) in einem Einzelfall aus dem Jahre 2003, den Freispruch eines privaten Wett-Vermittlers bestätigte, hat nun der 24. Senat des VGH Bayern mit aller Deutlichkeit festgestellt, dass die strafrechtliche Entscheidung des OLG München aus verschiedenen Gründen keinerlei Relevanz für die Verwaltungsverfahren besitzt. Der VGH Bayern hält in ständiger Rechtsprechung an dem grundsätzlichen Verbot privater Sportwetten nach § 284 StGB fest.

17. Oktober 2006

Oberlandesgericht Köln verbietet unter ausdrücklichem Bezug auf die Entscheidung des BVerfG vom 28.03.2006 die Veranstaltung und Bewerbung von Sportwetten wenn keine Erlaubnis einer deutschen Behörde vorliegt.

Soeben wurde das Urteil des OLG Köln verkündet, in dem die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co OHG (WestLotto) gegen die Firma I.C. Ltd. u.a. Unterlassungsansprüche wegen der Veranstaltung eines illegalen Glücksspiels geltend gemacht hat. Bei der beklagten Sportwettenveranstalterin handelt es sich um ein Unternehmen, das seinen Sitz im europäischen Ausland hat und dort über eine Lizenz zur Veranstaltung von Sportwetten verfügt. Diese Angebot verbreitet sie u.a. auch via Internet in Deutschland.

3. Mai 2006

Verfügungsantrag von LottoTeam gegen WestLotto zurückgewiesen

Nach einer mündlichen Verhandlung am 30.03.2006 hat das Landgericht Bonn den Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Verfügung der Firma Lotto-Team Service B.V. gegen WestLotto zurückgewiesen. Mit ihrem Verfü-gungsantrag hat die Firma LottoTeam versucht, die Sonderauslosung von Westlotto der WM-Tickets für die FIFA-Weltmeisterschaft 2006 zu stoppen. Die Argumentation von LottoTeam: Bei der Sonderauslosung handelt es sich um ein Gewinnspiel, das neben den eigentlichen Glücksspielen veran-staltet wird

3. April 2006

Bundesverfassungsgericht (1 BvR 939/05) weist Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen über die gewerbliche Spielvermittlung (§ 14 LottStV) zurück

Am 10. Januar 2006 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde von 6 Unternehmen zurückgewiesen, die sich mit der Veranstaltung von gewerblichen Spielgemeinschaften befassen. Diese Unternehmer haben sich vornehmlich gegen § 14 Abs. 2 Nr. 2 des Staatsvertrages über das Lotteriewesen in Deutschland (LottStV) gewendet, wonach gewerbliche Spielvermittler „mindestens 2/3 der von den Spielern vereinnahmten Beträge für die Teilnahme am Spiel an den Veranstalter weiterzu-leiten“ haben.

22. Februar 2006

Landgericht Köln verbietet „betandwin“, „intertops“, „unibet“ und „bet365“ den Vertrieb von Glücksspielen und Sportwetten in Deutschland

In seiner Entscheidung vom 02.02.2006 (AZ.: 31 O 605/04), die im Wortlaut soeben bekannt wurde, hat das Landgericht Köln der Firma „betandwin“ und ihrem Geschäftsführer verboten, ohne behördliche Erlaubnis Glücks-spiele und/oder Sportwetten in Deutschland anzubieten und/oder zu be-werben. Mit entsprechender Begründung wurde auch den drei anderen großen ausländischen Anbietern „intertops“ (Az.:31 O 31 O 578/02), „uni-bet“ (Az.:31 O 601/04) und „bet365“ (Az.:31 O 118/05) der Vertrieb von Glücksspielen in Deutschland verboten.

10. Februar 2006

Presseerklärung: Löschungsverfahren der Wortmarke LOTTO (BGH Az. I ZB 11/04) Beschluss des Bundesgerichtshofs vom heutigen Tage

Zu dem heutigen Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Löschungsverfahren der Wortmarke LOTTO erklärt die LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH als derzeit Federführende Gesellschaft des Deutschen Lotto- und Totoblocks: Die Gesellschaften des DLTB haben die Ansicht des BGH zur Kenntnis genommen, dass die Wortmarke LOTTO für "Lotterien und Glücksspiele" nicht schutzfähig sei. Bei dem Begriff LOTTO handele es sich um eine allgemeine Bezeichnung für ein Glücksspiel, welche die Gesellschaften des DLTB nicht exklusiv für sich beanspruchen könnten.

20. Januar 2006

OLG Köln verbietet den Vertrieb des Sportwettenangebotes der Fa. Interwetten Cyprus

OLG Köln verbietet den Vertrieb des Sportwettenangebotes der Fa. Interwetten Cyprus durch die Fa. Sportwetten Dresden GmbH, die sich auf eine DDR-Erlaubnis beruft. In seiner Entscheidung vom 09.12.2005 (6 U 91/05) hat das OLG Köln erneut einem der vier Unternehmen, die sich darauf berufen, eine Erlaubnis zur Veranstaltung und zum Vertrieb von Sportwetten nach dem Recht der ehemaligen DDR zu besitzen, den Vertrieb ausländischer und nicht in Deutschland erlaubter Sportwetten verboten.

10. Januar 2006

OLG München verbietet österreichischen Sportwettanbieter

Das Oberlandesgericht München hat durch Urteil vom 27.10.2005 (Az. 6 U 5104/04) die Vorentscheidung des Landgerichts München I (Az. 33 O 10180/03) bestätigt und einen österreichischen Sportwettanbieter zur Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz wegen des Angebots von Sportwetten zu festen Gewinnquoten in Deutschland verurteilt, weil die nach § 284 StGB erforderliche Genehmigung einer deutschen Behörde nicht vorlag. Der Wettbewerbssenat des OLG München führt in seiner Entscheidung unter anderem zur Europarechtskonformität des § 284 StGB aus:

2. Dezember 2005

Das LG Düsseldorf erteilt in seinem Urteil vom 10.08.2005 (34 O 78/05) strenge Vorgaben an die Zulässigkeit des Internet-Angebots von Gewerblichen Spielvermittlern

Das Landgericht Düsseldorf bestätigt eine einstweilige Verfügung, durch die ein Verstoß des Internetauftritts gegen verschiedene Vorschriften des Lotterie-Staatsvertrages gerügt wurde. Nach den Ausführungen des Land-gerichts Düsseldorf können für den Vertrieb von Sportwetten bzw. für die Dienstleistung der Zusammenstellung von Spielgemeinschaften folgende Grundsätze aufgestellt werden:

2. Dezember 2005

Bundesverfassungsgericht: Sofortvollzug einer Untersagungsverfügung der nicht erlaubten Sportwettenvermittlung in Sachsen-Anhalt zulässig!

Die 2. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in derselben Richterbesetzung wie in dem vielzitierten Beschluss vom 27.04.2005 (1 BvR 223/05) am 27.09.2005 in zwei Beschlüssen (Az. 1 BvR 757/05 und 1 BvR 789/05) die Verfassungsbeschwerden von gewerblichen Spielvermittlern nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführer betreiben Wettannahmestellen in Sachsen-Anhalt, über die sie auch Wetten auf Sportereignisse anbieten, ...

20. Oktober 2005

Stationäre Annahmestelle von Sportwetten verstößt gegen Wettbewerbsrecht

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 06.10.2005 (Az. 31 O 206/05) einer Annahmestelle für entgeltliche Sportwetten verboten, diese in Deutschland anzubieten und zu bewerben. Damit wies das Landgericht den Einwand der Beklagten zurück, sie hafte als bloße Vermittlerin der Wetten, die von einem österreichischen Veranstalter durchgeführt werden, nicht auf Unterlassung und Schadensersatz.

18. Oktober 2005
1…56789
Veranstaltungen
Es sind keine anstehenden Veranstaltungen vorhanden.
Stellenmarkt
  • Die Spielbank Bremen sucht Black Jack Dealer (w/m/d) – Ausbildung als Croupier
  • Die Spielbank Lindau sucht eine/n Angestellte/n im Gästeservice (m/w/d)
  • Das Grand Casino Luzern sucht Aushilfe Pokerdealer (m/w/d)
  • Das Grand Casino Luzern sucht eine/n Cashier 100% (m/w/d)
  • Die MERKUR Spielbank Magdeburg sucht Mitarbeiter (m/w/d) im Spielservice – Vollzeit oder Teilzeit

Alle Stellenanzeigen

Englische News
  • Exclusive SiGMA events to attract investment in Gozo
  • UK Watchdog opens Investigation into Sportradar and IMG Arena Merger
  • Can the Netherlands remain profitable for Licensed Operators?
  • SiGMA Euro-Med 2025 launches with exclusive affiliate retreat in Gozo
  • Video: Spanish, Brazilian regulator speak at 2025 Gaming in Spain Conference

Alle News

Most read
  • Gewinnzahlen der GlücksSpirale und ihrer Zusatzlotterie „Die Sieger-Chance“ vom 12.07.2025
  • Jackpot geknackt! Glückspilz aus dem Landkreis Ludwigsburg gewinnt fast 14 Millionen Euro bei LOTTO 6aus49
  • Mehr Transparenz beim Online-Glücksspiel: Gericht in Amsterdam verpflichtet Anbieter zur Offenlegung von Verlustdaten nach DSGVO
  • Knapp 5,3 Millionen Euro gehen nach Oberbayern: Glückspilz knackt die Gewinnklasse 1 im Spiel 77
  • 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden für ihre langjährigen Dienste im Casino Baden-Baden geehrt
Jackpots
  • Swiss Jackpot
    2651061.00 CHF
  • Bayern Jackpot
    269405.00 EUR
  • Casino Schleswig-Holstein Jackpot Grand
    125652.00 EUR
  • Spielbank Hamburg / Casino Esplanade Hamburg Jackpot
    70393.00 EUR
  • Grand Casino Baden Mystery Jackpot
    53659.00 CHF

Alle Jackpots anzeigen

Mediapartner
Werbung
All content © 1998 - 2025 ISA-CASINOS
  • Über uns
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • AGB
  • Datenschutz
Durch die Nutzung der Seite stimme ich der Verwendung von Cookies und der Verarbeitung meiner IP-Adresse zu.Akzeptieren Mehr erfahren
Datenschutz

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN