Verwaltungsgericht Düsseldorf weist Klagen von Unibet aus Gibraltar und Malta gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf Zulassung des Internet- Glücksspielangebotes ab

Rechtsanwalt Dr. Manfred Hecker
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
CBH - Rechtsanwälte
Bismarckstr. 11-13
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Nach mündlicher Verhandlung am 09.10.2007 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf erstmals in einem Hauptsacheverfahren die Klagen des Glücksspielveranstalters Unibet mit Sitz in Malta und Gibraltar abgewiesen. In der mündlichen Verhandlung machte das Verwaltungsgericht Düsseldorf deutlich, dass es die Rechtslage in Deutschland nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 für verfassungs- und europarechtskonform ansieht. Auch hält es die in Nordrhein-Westfalen getroffenen Maßnahmen des staatlichen Anbieters für ausreichend, um die vom Bundesverfassungsgericht geforderten restriktiven Anforderungen an ein zulässiges Monopolsystem zu erfüllen.

Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht. Das Verwaltungsgericht hat allerdings die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Münster zugelassen. Dies dürfte sich auf der Tatsache gründen, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf – anders als das Oberverwaltungsgericht Münster – nicht von einer vorübergehenden Sistierung der europarechtlichen Grundfreiheiten ausgeht, sondern von einer Erfüllung der europarechtlichen Anforderungen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts durch die Umsetzung der dort geforderten Maßgaben.