Nach mündlicher Verhandlung am 09.10.2007 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf erstmals in einem Hauptsacheverfahren die Klagen des Glücksspielveranstalters Unibet mit Sitz in Malta und Gibraltar abgewiesen. In der mündlichen Verhandlung machte das Verwaltungsgericht Düsseldorf deutlich, dass es die Rechtslage in Deutschland nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 für verfassungs- und europarechtskonform ansieht.