Das LG Berlin hatte zu entscheiden, ob die Beklagte zur Zahlung von etwa 23.000,- EUR verpflichtet ist, die durch die telefonische Anwahl von 0137-Rufnummern verursacht wurden. 0137-Rufnummern sind sog. Televoting-Nummernm, die vor allem in TV-Sendungen eingesetzt werden. Dabei wird der Zuschauer aufgefordert, unter einer Rufnummer mit der Vorwahl 0137 anzurufen, um Einfluss auf die Fernsehsendung zu nehmen. Beispielsweise werden auf diese Weise im "Reality-TV" Teilnehmer aus der Sendung gevotet. Ein Anruf kostet meist 0,49 EUR. Gleichzeitig werden mittels dieser Rufnummer häufig Gewinnspiele veranstaltet.
