Größter Sportwetten-Anbieter strebt nach Deutschland

Untätigkeitsklage gegen Baden-Württemberg bietet Chance auf Markteintritt

Genehmigung Fehlanzeige: Wenn es um eine Lizenz zur Veranstaltung von Sportwetten geht, haben Anbieter mit Lizenzen aus anderen europäischen Staaten bisher das Nachsehen. Aus gutem Grund: fließen der chronisch klammen Staatskasse doch Milliardenbeträge aus dem Wettgeschäft zu. Behörden in Deutschland erklären sich in der Regel nicht für zuständig, verweisen auf die nächste Instanz und spielen auf Zeit. So auch das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart. Doch dabei ist den schwäbischen Ordnungshütern womöglich ein entscheidender Fehler unterlaufen, wie Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach von der Kanzlei Arendts Anwälte aus Grünwald ausführt.

Eine Behörde muss zuständig sein

„Wir haben in Baden-Württemberg eine paradoxe Situation. Zum einen erklärt sich das Innenministerium für nicht zuständig, wenn es um die Erteilung einer Genehmigung für die Veranstaltung von Sportwetten geht. Zum anderen weist es die unteren Behörden an, alle diesbezüglichen Anträge mit dem Verweis auf illegales Glücksspiel strikt abzulehnen“, führt Hambach aus. Pech für die Schwaben, dass ausgerechnet das Verwaltungsgericht in Stuttgart festgestellt hat, dass in solchen Fällen, in denen sich keine Behörde für zuständig erklärt, die so genannte Auffangzuständigkeit greift. Fazit: in letzter Konsequenz doch das Innenministerium entscheiden muss. „Folgerichtig hat unsere Kanzlei am 27. Oktober 2004 mit Frist 2. November 2004 einen Eilantrag (Az. 4K 4538/04) zur Genehmigung von Sportwettveranstaltungen, auch online, gestellt, der bis heute unbeantwortet blieb“, erläutert Hambach weiter.

Untätigkeitsklage eingereicht

Das eröffne nun die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage (Az. 4K 4533/04), in der die Frage der Zuständigkeit nun endgültig geklärt werde. Diese dann gerichtlich für zuständig erklärte Behörde müsse in der Folge über den gestellten Antrag auf Genehmigung entscheiden. Und da rechnet sich der Anwalt gute Chancen für seinen Mandanten aus. „Die Sportingbet Plc ist der größte Sportwetten-Anbieter der Welt und ist im Besitz einer englischen Buchmacherlizenz, die laut aktueller EU-Rechtsprechung schon ausreichen müsste, um in Deutschland Sportwetten anbieten zu dürfen“, zudem die rechtliche Voraussetzungen in England strenger sind und Altersbeschränkung sowie Suchthilfe stets Begleiter sind, so Hambach.

Behält Hambach mit seiner Einschätzung Recht, können künftig Sportwetten-Fans in ganz Deutschland unter www.eurosportwetten.de von besseren Quoten und dem größerem Angebot profitieren. „Fällt Baden-Württemberg, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis Sportingbet Plc den deutschen Markt, mit einem fairen und absolut legalen Angebot, aufrollt“, ist sich der Jurist sicher.

Zeichnungszeile:

Pressekontakt: Dr. Wulf Hambach, Kanzlei Arendts Anwälte, Perlacher Straße 68, 82031 Grünwald, Telefon 089 / 64 91 11 75. Die Kanzlei ist spezialisiert auf Wettrecht und vertritt in diesem Fall den größten Sportwetten-Anbieter Sportingbet Plc.mit Sitz in Lon