Das VG Schleswig-Holstein (Beschl. v. 24.09.2004 - Az.: 12 B 60/04) hat dem andauernden Streit, ob das Anbieten von Sportwetten nur mit einer ínländischen Genehmigung erlaubt ist, eine weitere Entscheidung hinzugefügt. Es handelt sich um ein einstweiliges Rechtsschutz-Verfahren. Der Antragsteller wendete sich gegen die städische Schließungsverfügung seines Sportwetten-Büros. Er vermittelte für einen österreichischen Anbieter, der in seinem Heimatland über eine entsprechende Lizenz verfügt, die Wetten.