Das LG Baden-Baden hat entschieden, dass das Anbieten von privaten Sportwetten mit einer ausländischen, europäischen Lizenz nicht strafbar ist. Der Angeschuldigte sammelte für einen englischen Anbieter, der dort über eine Lizenz verfügt, Sportwetten. "Eine strafrechtliche Verurteilung der Angeschuldigten wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels gemäß § 284 StGB wäre vor dem Hintergrund der derzeitigen Rechtspraxis in Baden-Württemberg mit vorrangigem Europarecht nicht vereinbar.