Endgültiges WTO-Urteil zu Online-Casino-Verbot in den USA

Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr

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Die Inselstaaten Antigua and Barbuda hatten im März letzten Jahres den Fall vor die Welthandelsorganisation (WTO) gebracht. Es ging um die Frage, ob das Verbot von Online-Casinos in den USA gegen Internationales Handelsrecht verstößt.

Im März 2004 hatte die WTO diese Frage mit einem „Ja“ beantwortet, vgl. die Kanzlei-Info v. 29.03.2004. Seit November 2004 lag der Panel-Bericht der WTO vor (PDF-Download; 1.2 MB). Die USA hatte die Möglichkeit genutzt und zu dem Bericht eine Stellungnahme abgegeben. Vgl. die Kanzlei-Info v. 12.11.2004.

Nun hatte die WTO endgültig zu entscheiden. In ihrer Entscheidung vom 7. April 2005 (PDF– 450 KB) betrachten die Richter, anders bislang, die Materie differenziert: Auf über 146 Seiten kommen sie zu dem Ergebnis, dass es durchaus gerechtfertigt sein könne, dass nationale Gesetze Einschränkungen und Monopole im Bereich des Glücksspiels beinhielten, um so die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten. Es bedürfe jedoch einer genauen Überprüfung. Insbesondere müssten solche Gesetze zudem mit internationalen Vereinbarungen in Einklang stehen. Und hier bestünde auf Seiten der USA erheblicher Nachbesserungs- und Anpassungsbedarf.

Dieses aktuelle Ereignis ist nur ein weiteres aus einer langen Reihe.

Anfang März 2004 hatten die Suchmaschinen-Betreiber erklärt, ihre Online-Casino-Werbung in den USA einzustellen, vgl. die Kanzlei-Info v. 06.04.2004.

Obgleich nur kurz zuvor die WTO in einer Entscheidung ausdrücklich festgestellt hatte, dass das amerikanische Verbot, dass Nicht-Amerikaner keine Online-Casinos in den USA betreiben dürfen, ein Verstoß gegen die GATS-Regeln ist. Vgl. dazu die Kanzlei-Info v. 29.03.2004.

Die Auseinandersetzungen eskalierten jüngst, als mehr als 3 Mio. US-Dollar bei einem privaten Medienunternehmen einfach beschlagnahmt wurden, weil dieses Geld aus einem Werbevertrag mit einer Online-Poker-Seite stammte, vgl. die Kanzlei-Infos v. 03.06.2004.

Vor kurzem ist eine Sammelklage gegen Yahoo, Google und sonstige Suchmaschinenbetreiber erhoben worden, weil diese verbotene Online-Casinos mittels bestimmter Suchbegriffe unterstützt hätten. Vgl. die Kanzlei-Infos v. 05.08.2004.

So wurde auch diskutiert, ob die „Free-spech rights“ für Online-Casino-Werbung gelten, vgl. die Kanzlei-Info v. 18.08.2004.