Die pauschale Erhebung von Vergnügungssteuern auf Geldspielgeräte ist nach Meinung des Finanzgerichts Hamburg verfassungswidrig. Deswegen hat das Finanzgericht der Hansestadt ein entsprechendes Verfahren durch Beschluss am 10. Mai 2005 ausgesetzt und wird den Rechtsstreit dem Bundesverfassungsgericht (BVG) zur Vorabentscheidung vorlegen. Das teilt der Hamburger Automaten-Verband (HAV) in einem aktuellen Rundschreiben mit