Das AG Lübbecke hatte darüber zu entscheiden, ob das Setzen eines Links auf eine ausländische Glücksspiel-Seite rechtswidrig ist oder nicht. In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung wird die Verlinkung auf ausländische Glücksspiel-Seiten unterschiedlich bewertet. Das OLG Hamburg und das VG Münster bejahen die Haftung für eine Verlinkung auf eine Webseite. Das LG Deggendorf und das LG München II dagegen verneinen dies