Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Gerichtsentscheid erkennen lassen, dass er die Meinung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Unzulässigkeit der Umsatzsteuer auf Erlöse aus Geldgewinn-Spielgeräten teilt. Wie das Fachmagazin games & business erfahren hat, wird in dem Gerichtsentscheid die Auffassung vertreten, die bisherige deutsche Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten sei mit der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft nicht vereinbar.