Das Gambelli-Urteil zeigt auch außerhalb der EU Wirkung. Parallel zu den Vorschriften im EG-Vertrag sind nämlich auch im Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den EFTA-Staaten geschlossen wurde, die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit geregelt. Art. 31 des Abkommens garantiert die Niederlassungsfreiheit, Art. 36 die Dienstleistungsfreiheit innerhalb des gesamten Europäischen Wirtschaftsraums.