Anders als zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg, wo die örtlichen Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden für Untersagungsverfügungen gegen Sportwettvermittlungsbüros privater Anbieter zuständig sind, liegt in Niedersachsen die Zuständigkeit nach Abschaffung der Bezirksregierungen allein beim Innenministerium. Niedersachsen kann daher auf neue Entwicklungen in der Rechtsprechung schneller reagieren als andere Länder. Zudem haben die Beamten des niedersächsischen Innenministeriums besondere Sachkunde, da sie sich schwerpunktmäßig mit dem Glücksspielrecht befassen.