Das lang ersehnte Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Veranstaltung von Sportwetten durch private Anbieter (Az: 1BvR 1054/01) ist nun doch nicht mehr in diesem Jahr zu erwarten. Anfang des Jahres wurde eine endgültige Entscheidung im Sommer 2005 und noch kürzlich für den Herbst 2005 angekündigt und von Sprechern des Bundesverfassungsgerichts sogar bestätigt. Zwar hat der zuständige Senat des BVerfG am 13. Juli 2005 eine Entscheidung getroffen; dabei handelte es sich jedoch nur um einen Berichtsbeschluss, in dem eine mündliche Verhandlung für den 8. November 2005 (10 Uhr) anberaumt wurde.