Unter der Rubrik Casino Recht können sie nun auch Urteile aus der Casino Landschaft sowie Rechts - Publikationen über das Spielbankgeschehen aktuell nachlesen. Experten die mit der ISA-CASINOS zusammenarbeiten:
Unter der Rubrik Casino Recht können sie nun auch Urteile aus der Casino Landschaft sowie Rechts - Publikationen über das Spielbankgeschehen aktuell nachlesen. Experten die mit der ISA-CASINOS zusammenarbeiten:
Erst vor kurzem hat der EuGH (Urt. v. 6 . November 2003 - Az.: C-243/01 - Gambelli) eine wegweisende Entscheidung in Sachen Glücksspiele getroffen. Vgl. dazu den Artikel von RA Dr. Bahr: "Glücksspiele: Grundlegende Änderung der Rechtsprechung". Nun gibt es eine weitere Entscheidung in diesem Themengebiet. Das AG Heidenheim (Beschl. v. 01.12.2003 - Az.: 3 Ds 424/03) ist der Ansicht des EuGH und des LG München I (Beschluss v. 27.10.2003 - Az.: 5 Qs 41/2003) gefolgt und hat Werbung in Deutschland für in Österreich zugelassene Sportwetten für nicht verboten erklärt.
In der Strafsache gegen (...) wegen unerlaubten Glückspiels (...). Die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeschuldigten trägt die Staatskasse. Die Sicherstellung der am 07.11.2002 sowie am 27.02.2003 in Verwahrung genommenen Tageseinnahmen in Höhe von 400,00 und 30,00 sowie der weiteren in Verwahrung genommenen und bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen/Jagst unter der BV-Nr. (...) asservierten Gegenstände wird aufgehoben.
Zunächst bedarf es kurz der Klärung zweier Begriffe: Ein Glücksspiel liegt immer dann vor, wenn die Teilnahme entgeltlich erfolgt und die Entscheidung über Gewinn und Verlust alleine oder hauptsächlich vom Zufall abhängt. Glücksspiele in Deutschland bedürfen grundsätzlich einer staatlichen deutschen Zulassung. Nach einem aktuellen EuGH-Urteil soll auch eine ausländische, europäische Lizenz reichen. Vgl. den Aufsatz von RA Dr. Bahr: Internet-Glücksspiele - Grundlegende Änderung der Rechtsprechung.
Bislang war es ständige Rechtsprechung (OLG Hamburg, MMR 2000, 92 - Golden Jackpot 1; MMR 2002, 471 mit Anm. Bahr 2), dass Gewinnspiele (auch Internet-Gewinnspiele) nur dann in Deutschland rechtlich zulässig sind, wenn sie eine deutsche, behördliche Erlaubnis hatten. Dies hatte u.a. zur Folgen, dass ein Unternehmen, dass auf eine ausländische Webseite linkte, die ihre Wett-Angebote auch in Deutschland anbot, wettbewerbswidrig handelte, da darin ein "Werben" iSd. § 284 Abs.4 StGB lag.
Baden-Baden - Der erste Verhandlungstag über die auf Schadensersatz gerichtete Klage der Sparkasse Offenburg gegen die frühere Betreibergesellschaft der Spielbank Baden-Baden begann für die Klägerin wenig erfreulich. Die 2. Zivilkammer des Landgerichts machte sehr schnell deutlich, das die Klage im gegenwärtigen Stadium kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Die Sparkasse hat die Spielbank auf Zahlung von drei Millionen Euro verklagt.
Ist durch Tarifvertrag die Aufteilung des - aus Trinkgeldern gespeisten - "Tronc" einer Spielbank in zwei Teile geregelt und bestimmt, welche Mitarbeitergruppen aus welchem Tronc-anteil vergütet werden, so unterliegt die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer dieser Gruppen nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.
Die Streitfrage, ob Gewinnspiele im Fernsehen verbotene Glücksspiele sind oder nicht, bleibt bis auf weiteres gesetzlich ungeregelt. Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf ihrer jüngsten Konferenz in München zwar auf einen neuen Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland geeinigt, der jetzt in die Landtage geht. Das neuere Phänomen der TV-Gewinnspiele über telefongestützte so genannte Mehrwertdienste sei dabei aber aus politischen Gründen ausgeklammert worden...
Durch die Zusammenarbeit zwischen H.- J. Höxter und der ISA-CASINOS wurde - die im Frühjahr diesen Jahres erstmals aufgenommene - Rubrik "Casino Recht" aktualisiert und neu zusammengestellt. Zusätzlich zu den Spielbankgesetzen und -ordnungen der sechzehn Bundesländer finden sich hier die gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz, Österreich und Belgiens.
Hamburg - Nach dem Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts vom 21. 10. 2003 hat die Spielbank Hamburg heute morgen, Freitag, 24. 10. 2003, 3.00 Uhr, das Online-Roulette bis auf weiteres gestoppt.
Die Zulassung des Online-Roulette ist nicht mit dem Spielbankgesetz vereinbar. Die entsprechenden Normen der Verordnung über die Spielordnung für die öffentliche Spielbank in Hamburg (Spielordnung) sind nichtig
Die Verfassungsrichter gaben mit diesem Urteil den Antragsstellern, 50 Bürgerschaftsabgeordnete aus SPD und GAL recht. Das Gericht schloss sich der Auffassung an. Dass die Spieler zum Roulette spielen am Spieltisch sitzen oder stehen müssen, dass es nach dem bisherigen Gesetz ein sogenanntes Präsenzspiel ist. Schließlich habe der Gesetzgeber mit dem Gesetz den Schutz der Spieler vor krimineller Ausbeutung bezweckt, womit zugleich der Schutz vor ruinösem Spiel einhergehe...