Online-Roulette nicht rechtmäßig

Die Verfassungsrichter gaben mit diesem Urteil den Antragsstellern, 50 Bürgerschaftsabgeordnete aus SPD und GAL recht.

Das Gericht schloss sich der Auffassung an. Dass die Spieler zum Roulette spielen am Spieltisch sitzen oder stehen müssen, dass es nach dem bisherigen Gesetz ein sogenanntes Präsenzspiel ist.

Schließlich habe der Gesetzgeber mit dem Gesetz den Schutz der Spieler vor krimineller Ausbeutung bezweckt, womit zugleich der Schutz vor ruinösem Spiel einhergehe, heißt es in der Urteilsbegründung.

Das wäre durch das Online-Verfahren nicht gewährleistet und ist ohne neues Gesetz eben nicht möglich. Die GAL-Abgeordnete Dorothee Freudenberg, O-Ton: Die Niederlage des Senates habe sich schon früh abgezeichnet, aber er sei ohne Einsicht geblieben, sagt Freudenberg.

Otto Wulferding, der Geschäftsführer der Spielbank Hamburg ist überrascht und enttäuscht. Er kündigt an, das Online-Roulette zügig einzustellen, man könne aber nicht einfach den Stecker rausziehen, so seine Reaktion.

Um das Online-Roulette zu retten, müsste der Senat nun ein neues Spielbankgesetz durch die Bürgerschaft bringen. Bis dahin geht per Internet erst einmal nichts mehr.

ISA-CASINOS erkundigte sich beim NDR und H. Weretka, der im Gericht vor Ort dabei war, dieser teilte der ISA-CASINOS mit, dass er uns in kürzeste Zeit mehr Infos über das Urteil mitteilen könne.

In der Spielbank Hamburg wird heute Mittag um 14.00 Uhr in einer Besprechung das Thema erörtert. Wie uns der Spielbank-Geschäftsführer Otto Wulferding in einem Telefonat mitteilte, wird die neue Situation besprochen werden und es ist nicht ausgeschlossen, dass es einen rechtlichen Weg geben würde, um neu an den Start zu gehen.

ISA-CASINOS hält sie hier auf dem laufenden.

Text wurde uns H. Weretka zur Veröffentlichung freigegebn (NDR)