Die Verfassungsrichter gaben mit diesem Urteil den Antragsstellern, 50 Bürgerschaftsabgeordnete aus SPD und GAL recht. Das Gericht schloss sich der Auffassung an. Dass die Spieler zum Roulette spielen am Spieltisch sitzen oder stehen müssen, dass es nach dem bisherigen Gesetz ein sogenanntes Präsenzspiel ist. Schließlich habe der Gesetzgeber mit dem Gesetz den Schutz der Spieler vor krimineller Ausbeutung bezweckt, womit zugleich der Schutz vor ruinösem Spiel einhergehe...