Wie wenig stichhaltig das Argument des Bayerischen Obersten Landesgerichts in der in der letzten Ausgabe dargestellten Entscheidung ist, dass die massive Werbung für das staatliche Sportwettenangebot dazu diene, den Spieltrieb zu „kanalisieren“, zeigt unser erster Beitrag. Die im Lotto- und Toto-Block zusammen geschlossenen staatlichen Glückspielanbieter verfolgen eine klare Marktexpansionsstrategie, untermauert mit einer Abschottungsstrategie gegenüber den ausländischen Anbietern und den wenigen deutschen Anbietern mit „DDR-Lizenz“.
