Spielbanken ab Mai 2005 umsatzsteuerpflichtig

Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach

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Bundesfinanzminister Eichel will nun auch von den staatlichen Spielbanken Umsatzsteuer fordern.

Wie heute bekannt wurde, beabsichtigt das Bundesfinanzministerium einen Gesetzesentwurf (Referentenentwurf) vorzulegen, der vorsieht, dass ab nächsten Monat die Spielbanken in Deutschland zusätzlich zu ihren Abgaben an die jeweiligen Bundesländer auch Umsatzsteuer zahlen müssen.

Hintergrund für die zusätzliche Belastung ist folgender:

Mit Urteil vom 17. Februar 2005 (Rs. C-443/02 und C-462/02) stellte der EuGH fest, dass die nationalen Vorschriften, die den Betrieb von Glücksspielen und Glücksspielgeräten aller Art nur für die öffentlichen Spielbanken, nicht aber für die anderen Wirtschaftsteilnehmer steuerfrei stellen gegen Art. 13 Teil B Lit. f der 6. EG-RL (6. Umsatzsteuerrichtlinie), also gegen EG-Recht verstoßen.

Zusätzlich urteilte der EUGH, dass diese Richtlinie unmittelbare Wirkung habe und deshalb sich die Veranstalter oder Betreiber von Glücksspielen und Glücksspielgeräten vor Gericht direkt auf diese Befreiung berufen können.

Um die einheitliche Behandlung aller Glücksspielbetreiber nun sicherzustellen, wurde der oben genannte Gesetzesentwurf geplant.

Damit dieser auch tatsächlich den Anforderungen der EG genügt, muss er aber nicht nur die Steuerbefreiung für öffentliche Spielbanken (§ 4 Nr. 9 Lit. b UStG) aufgeben, sondern auch die Spielabgabe für alle Glücksspielbetreiber vereinheitlichen.

Entsprechend heißt es in dem Referentenentwurf (unter II. Besonderer Teil zu Artikel I, letzter Absatz):

„Die bislang umsatzsteuerfreien Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken, die durch den Betrieb der Spielbank bedingt sind, sind künftig umsatzsteuerpflichtig. Einer wirtschaftlichen Belastung der Spielbanken könnte durch Weitergabe der Umsatzsteuer an den Endverbraucher oder durch Senkung von auf den Spielbanken lastenden Länderabgaben entgegengewirkt werden.“

Inwieweit die Länder „freiwillig“ bereit sein werden, zugunsten dieser Änderungen auf einen Teil ihrer Spielbankabgaben zu verzichten ist jetzt mehr als fraglich.