Von der Glücksspielindustrie sehnsüchtig erwartet: Am 7. April 2005 fällte WTO Berufungsurteil

Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach

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Eine Entscheidung ohne wirklichen Sieger?

Im Streit um das Online-Glücksspiel zwischen den USA und dem Inselstaat Antigua, bei dem es u.a. um die Frage ging, ob die USA ihre restriktive Gesetzgebung in Sachen Glücksspiel liberalisieren müssen und ihren Markt auch für ausländische Unternehmen zugänglich machen müssen, hat die WTO im Berufungsurteil am 7. April 2005 eine Entscheidung gefällt (Urteil vom 7. April 2005).

Beide Parteien sehen sich als Sieger. Warum?

Nach diesem Urteil müssen die USA im legalen Bereich des Glücksspiels auch ausländischen Unternehmen, die ihre Dienste online anbieten und beispielsweise auf Antigua ihren Sitz haben, den Zugang erlauben. So konnte beispielsweise auf Pferderennen bisher nur online gewettet werden, wenn das Unternehmen eine Niederlassung in den USA hatte. Die WTO hat zu Gunsten des Insel-Staates entschieden, dass die US-amerikanische Verbotsregelung ausländische Internet-Glücksspielanbieter im Sinne der globalen Handelsregeln diskriminiere und deshalb unzulässig sei.

Dennoch – und deshalb betrachten sich auch die USA als Sieger – erkannte die WTO an, dass ausnahmsweise die „öffentlichen Moral“ es rechtfertigen kann, dass existierende Gesetze bestehen bleiben, auch wenn sie inhaltlich genauer beschrieben werden müssen und die Voraussetzungen für Gleichbehandlung von In- und Ausländern künftig erfüllen müssen. Den Trend, den der EuGH in der Gambelli-Entscheidung mit seiner Aufforderung an die 25 Mitgliedsstaaten der EU setzte, nämlich nicht private Glücksspielanbieter zu diskriminieren, hat nun die WTO fortgesetzt.

Was bedeutet nun diese Entscheidung für den US-amerikanischen Glücksspielmarkt?

Auf den USA – als einer der boomenden Glücksspielmärkte – lastet nun zweifellos ein immenser Entscheidungsdruck. Durch das Urteil sollen die USA nun Regelungen definieren, die ausländische Anbieter (im Vergleich zu inländischen) nicht mehr diskriminieren. Also müssen sie einerseits Ihre „moralischen Grenzen“ neu definieren, andererseits aber der inländischen Glücksspielbranche mit den neu verfassenden Regeln genug die Luft zum Atmen lassen.

Deshalb ist fraglich, wie schnell die USA modifizierte Regelungen schaffen werden.

Durch das Urteil der WTO sind die USA zunächst nur gehalten, die angegriffenen Regelungen in angemessener Zeit (üblicherweise bis zu 15 Monate) anzupassen und sie mit dem „General Agreement in Trade and Services“ GATS in Einklang zu bringen.

Danach könnten bei Nichtumsetzung des WTO-Urteils der Entscheidung Handelssanktionen von Seiten der obsiegenden Partei beantragt werden (siehe WTO „Understanding on rules and procedures governing the settlement of disputes“; Annex 2 of the WTO Agreement, Art. 22).

Inwiefern eine derartige Umsetzung von Sanktionen gegen die USA aber realistisch ist, steht sehr in Frage.

Jedenfalls bleibt festzuhalten, dass den USA eine klare Handlungsanweisung gegeben wurde, eine Regulierung vorzunehmen und den Fall nicht auszusitzen.

Gleichzeitig wird aber auch von den ausländischen Anbietern des Online-Gamblings verlangt, die Einhaltung US-amerikanischer Vorgaben in Sachen Verbraucherschutz zu gewährleisten; also die Nutzung Ihres Angebots u.a. zur Geldwäsche, zum Betrug und die Nutzung durch Minderjährige zu vermeiden.
Es wäre wünschenswert, wenn sich die USA bei der Neuregelung des Glücksspielrechts an den britischen Maßstäben orientieren würden. Aus dem „Land der Wetten“ gibt es nämlich Neues in Sachen Glücksspielrecht zu berichten.