Spielsüchtiger darf sich über mehr als 300.000 € freuen

Ein Spielsüchtiger darf sich nach einem Urteil des Oberlandesgericht Innsbruck über die teilweise Rückerstattung seines verlorenen Einsatzes in der Höhe von 313.000 Euro durch die Casinos Austria AG freuen. Das Gericht qualifizierte einen derartigen Spieler als auffällig, so dass seine Spielweise von den Casinoleuten beobachtet hätte werden müssen, hieß es im Urteil.

Das Urteil sei rechtskräftig und damit vollstreckbar, teilte der Innsbrucker Anwalt des Klägers, Günther Riess mit. Der Spieler habe das Casino im Schnitt sieben Mal pro Monat aufgesucht und massiv verloren. Laut Gericht hätte er – wenn die Verluste eine derartige Höhe erreichen – vom Spiel ausgeschlossen werden müssen, da der Spieler offensichtlich über seinen Einkommens- oder Vermögensverhältnissen gespielt habe.

Die Vorschrift des Glücksspielgesetzes (§ 25 Abs 3 Glücksspielgesetz), die eine derartige Spielsperre vorsehe, diene dem Schutz der Spieler. Dadurch soll vermieden werden, dass sie durch ihre Spielsucht ihre wirtschaftliche Existenz vernichten.

Die Auffassung des Casinos, es sei letztlich jedem unbenommen, wie er sein Vermögen „durchbringt“, solange ihm zumindest das Existenzminimum verbleibt, sei vom Gericht ausdrücklich abgelehnt worden, berichtete Riess. Im gegenständlichen Fall habe der Kläger über Liegenschaftsbesitz verfügt, den er für das Spielen „versilbert“ habe. Laut dem Innsbrucker Anwalt seien derzeit mehrere derartige Fälle bei Gericht anhängig.