Erst vor kurzem hat der EuGH (Urt. v. 6 . November 2003 - Az.: C-243/01 - Gambelli) eine wegweisende Entscheidung in Sachen Glücksspiele getroffen. Vgl. dazu den Artikel von RA Dr. Bahr: "Glücksspiele: Grundlegende Änderung der Rechtsprechung". Nun gibt es eine weitere Entscheidung in diesem Themengebiet. Das AG Heidenheim (Beschl. v. 01.12.2003 - Az.: 3 Ds 424/03) ist der Ansicht des EuGH und des LG München I (Beschluss v. 27.10.2003 - Az.: 5 Qs 41/2003) gefolgt und hat Werbung in Deutschland für in Österreich zugelassene Sportwetten für nicht verboten erklärt.