Südtirol – Neue Bestimmungen für Glücksspiele

Für Glücksspiele sind in Italien neue Bestimmungen eingeführt worden. So sind beispielsweise jetzt Geldgewinnautomaten unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Für bestimmte Glücksspiele – darunter Tombola und Lotterien – muss nun auch eine Meldung an die staatliche Monopolverwaltung erfolgen.

Glücksspiele, Preis- und Leistungswettbewerbe sowie Wettspiele werden durch gesamtstaatliche Vorgaben geregelt. Für die Umsetzung dieser Vorgaben in Südtirol ist das Landesamt für Verwaltungspolizei zuständig. Da auf gesamtstaatlicher Ebene einige Gesetzesänderungen rechtswirksam geworden sind, hat der Landeshauptmann ein Rundschreiben über die Regelung der Glücksspiele erlassen.

Eine wesentliche Neuerung betrifft Glückstöpfe, Lotterien und Tombolas: Die Veranstaltung solcher Glücksspiele muss künftig zuerst bei der Außenstelle Trient der staatlichen Monopolverwaltung gemeldet werden. Aufrecht bleibt die Meldepflicht bei der zuständigen Gemeinde und im Landesamt für Verwaltungspolizei. Sofern die Monopolverwaltung innerhalb von 30 Tagen keine Antwort gibt, gilt die Veranstaltung als zulässig. Wird jedoch die Zustimmung verweigert und das Glücksspiel trotzdem ausgetragen, ist mit Geldstrafen von bis zu 10.329 Euro und Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr zu rechnen.

Erneuert wurde die Liste der verbotenen Spiele. Dabei ist vor allem die Zulassung der Spielautomaten, mit denen man Geld gewinnen kann, zu erwähnen. Verboten bleiben der Verkauf und die Verteilung ausländischer Lotteriescheine, das Spiel am Computer in Verbindung mit ausländischen Spielkasinos sowie das Betreiben von Kaugummiverteilern mit Glücksspirale.

Auf der Grundlage eines Urteils des Bozner Verwaltungsgerichtes wurde außerdem die Zuständigkeit für Betriebsschließungen geklärt. Für Betriebsschließungen von bis zu drei Monaten ist der Landeshauptmann zuständig. Unbestritten bleibt hingegen die Zuständigkeit des Bürgermeisters, Betriebe bis zu sechs Monates zu schließen, wenn gegen Spielverbote verstoßen worden ist.

Die Liste der verbotenen Spiele ist im Südtiroler Bürgernetz zu finden.