Mit mehreren Hauptsachenentscheidungen hat das VG Freiburg am 09.07.2008 seine Beschlüsse vom 16.04.2008 (siehe www.vewu.com) bestätigt. Nachdem das beklagte Land Baden-Württemberg und Vertreter der staatlichen Lottogesellschaft in einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung Gelegenheit hatten, zu der Ausgestaltung des Glückspielmonopols nach dem Inkrafttreten des Glückspielstaatsvertrages Stellung zu nehmen...