Acht Stunden ließen sich vorgestern die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe die Argumente für und gegen ein staatliches Wettmonopol vortragen. Dabei standen zwei zentrale Fragen im Mittelpunkt: Die verfassungsgemäße Anwendbarkeit der Strafnorm des § 284 StGB im Verhältnis zu den landesrechtlichen Regelungen zur Veranstaltung von Sportwetten, die Erlaubnisse für private Anbieter bislang nicht vorsehen.