Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 07.01.2008 (4 K 6081/07) auf Antrag des Rechtsanwalts Dieter Pawlik die aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine Sportwetten- Untersagungsverfügung des Landes Baden Württemberg wiederhergestellt bzw. angeordnet. Das Verwaltungsgericht hat hat auch nach der neuen Rechtslage weiterhin durchgreifende Bedenken gegen die Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit dem Gemeinschaftsrecht.