Landgericht München II läßt Anklage gegen Sportwettenvermittler nicht zu

Rechtsanwalt<br />Dieter PawlikDas Landgericht München hat mit Beschluss vom 07.12.2007, 7 Qs 18/07, die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft München II gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Wolfratshausen als unbegründet verworfen. Das AG Wolfratshausen hatte eine Anklage gegen einen Sportwettenvermittler mangels Strafbarkeit nicht zugelassen. Maßgeblicher Tatzeitpunkt war die Übergangszeit. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass eine Strafbarkeit solange zu verneinen sei, „solange es an einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage für ein staatliches Wettmonopol fehle“.

Die Entscheidung ist im Volltext auf der Homepage www.vewu.de abrufbar.

Dieter Pawlik
Rechtsanwalt
2. Vorstand des Verbandes Europäischer Wettunternehmer (vewu)

Amalienbadstraße 36/Haus 32
76227 Karlsruhe
Tel: 0721/464716-00
Fax: 0721/464716-20
E-Mail: pawlik@ra-pawlik.de