Internetverbot im Glücksspielstaatsvertrag europarechtlich unzulässig

Peinliche Blamage der Länder

Liberalisierung in Frankreich

LG Köln setzt Amtshaftungsklage gegen die Stadt Köln aus

„Sportwettannahmestelle“ nicht per se Vergnügungsstätte im bauplanungsrechtlichen Sinn

Landgericht München I gewährt Strafrechtsentschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen während der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Übergangszeit (29.12.2006 bis 31.12.2007)