Das OVG für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 15.01.2009 einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 22.09.2008 aufgehoben,
Das OVG für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 15.01.2009 einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 22.09.2008 aufgehoben,
[ARCHIV 2008] OLG Karlsruhe entschied: § 284 StGB (unerlaubtes Glücksspiel) war in der Übergangsfrist 2006-2007 nicht auf Sportwetten-Vermittler anwendbar.
Ein historischer Freispruch aus dem Jahr 2008: Dieser Fachartikel analysiert ein Urteil des AG Rottenburg, das die Strafbarkeit der Sportwettenvermittlung nach § 284 StGB verneinte. Das Gericht äußerte erhebliche Zweifel, ob der damalige Glücksspielstaatsvertrag mit EU- und Verfassungsrecht vereinbar sei.
Der Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) geht neue Wege, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ihm angeschlossenen Wettbüros zu qualifizieren: Im Rahmen des VEWU-Sozialkonzepts, nach dem entsprechende Fortbildungen für Mitarbeiter verpflichtend sind, erhielten am 13. Oktober rund 40 Mitarbeiter von Wettbüros die bundesweit ersten Zertifikate von der Deutschen Buchmacherakademie.

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat mit Beschluss vom 25.09.2008 seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine Sportwettenuntersagungsverfügung angeordnet. Dies trotz der gegenteiligen Rechtsprechung des OVG Niedersachsen. Das VG begründet seine Entscheidung mit der Unvereinbarkeit des erklärten Ziels der Staatsmonopolisten der Suchtbekämfung mit dem tatsächlichen Angebot des staatlichen Glücksspiels und dessen Vertriebsnetz. Das VG führt wörtlich aus:
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe kippt das Sportwettenmonopol: Mit Urteil vom 15. September 2008 erklärt es das derzeitige System in Baden-Württemberg für inkonform mit der EU-Dienstleistungsfreiheit – ein Signal für private Anbieter.

Das Landgericht Stade hat einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Stade vom 23.05.2008 aufgehoben, mit welchem eine Hausdurchsuchung wegen Verdachtes des Verstoßes gegen § 284 StGB angeordnet worden war. Tatzeitraum war die Zeit zwischen dem 22.10.2007 bis zum Erlass des Durchsuchungsbeschlusses. Das Landgericht Stade hat diesen Beschluss nunmehr aufgehoben, festgestellt, dass die erfolgte Durchsuchung rechtswidrig war, der Staatsanwaltschaft aufgegeben...

Die landesrechtlichen Bußgeldtatbestände des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag für das Land NRW sind verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis gelangt ein Rechtsgutachten der Universität Heidelberg. Unabhängig von der Frage, ob die neue Rechtslage den Maßgaben des Bundesverfassungsgericht vom 28.03.2008 entspricht oder nicht, kommt Herr Prof. Dr. Gerhard Dannecker, Lehrstuhl für Straf und Strafprozessrecht von der Universität Heidelberg zu dem Ergebnis, dass der Landesgesetzgeber derartige Bußgeldnormen nicht erlassen durfte...
Auch das OLG Bamberg hat sich der nunmehr ganz ständigen Rechtsprechung der Strafgerichte angeschlossen und entschieden, dass die grenzüberschreitende Sportwettenvermittung an einen in der EU staatlich konzessionierten Buchmacher während der Überganszeit nicht nach § 284 StGB strafbar war. Der Senat sieht bereits den objektiven Tatbestand des § 284 StGB als nicht erfüllt an. Er führt dazu wörtlich aus: "Entgegen der Rechtsauffassung des Amtsgerichts erfüllt das dem Angeklagten vorgeworfene Verhalten – im hier maßgeblichen Tatzeitraum vom 11.05. bis 14.06.2006 – nach Auffassung des Senats aber bereits nicht die objektiven Tatbestandsvoraussetzungen des § 284 StGB.

Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat sich der ständigen Rechtsprechung angeschlossen, wonach die grenzüberschreitende Sportwettenvermittlung an einen innerhalb der EU staatlich konzessionierten Buchmacher während der Übergangszeit nicht strafbar war. Das Amtsgericht Karlsruhe hatte einen Sportwettenvermittler, der Wetten für ein in Malta staatlich konzessioniertes Buchmacherunternehmen vermittelt hat, aus rechtlichen Gründen freigesprochen. Die dagegen eingelegte Revision hat das OLG Karlsruhe nunmehr als unbegründet verworfen.

Das VG Gießen verbleibt bei seiner bisherigen Rechtsprechung, dass das deutsche Sportwettenmonopol gegen höherrangiges Europarecht verstößt. Diese Rechtsauffassung vertritt das VG Gießen auch für die neue Rechtslage ab dem 01.01.2008. Das VG Gießen führt dazu wörtlich aus: "Die Kammer ist in - den Beteiligten bekannter - ständiger Rechtsprechung der Ansicht, dass die konkrete Ausgestaltung des nationalen Glücksspiel- und Lottomarkts den Anforderungen des EuGH an eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit nicht genügt...
Auch das Niedersächsische OVG reiht sich in die lange Liste der Gerichte ein, die die aufschiebende Wirkung der Rechtmittel gegen glücksspielrechtliche Untersagungsverfügungen wiederherstellen. So hat das OVG mit Beschluss vom 19.05.2008 (AZ: 7 ME 68/08) einen anders lautenden Beschluss des VG Oldenburg vom 01.04.2008 aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine gaststättenrechtliche Widerrufsverfügung wiederhergestellt.