AG Rottenburg: Keine Strafbarkeit nach § 284 StGB für die Zeit ab dem 01.01.2008

Buchmacherakademie zertifiziert erste VEWU-Wettbüromitarbeiter

Verwaltungsgericht Osnabrück gibt Sportwettenvermittler Recht

Landgericht Stade hält § 284 StGB auch für die neue Rechtslage für nicht anwendbar

Bußgeldtatbestände des GlüStV AusfG NRW verfassungswidrig

OLG Bamberg hält Sportwettenvermittlung innerhalb der Übergangszeit für straffrei

OLG Karlsruhe weist Revision der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe als unbegründet zurück

Verwaltungsgericht Gießen stellt auch nach neuem Recht aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Sportwettenuntersagungsverfügung her

Niedersächsisches OVG hebt Beschluss des VG Oldenburg auf und stellt aufschiebende Wirkung der Klage gegen einen Widerruf einer gaststättenrechtlichen Genehmigung wegen “unerlaubter Sportwetten” her