Das OVG für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 15.01.2009 einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 22.09.2008 aufgehoben, wonach ein Sportwettenuntersagungshauptsacheverfahren ausgesetzt worden ist bis das OVG Nordrhein-Westfalen in derzeit anhängigen Berufungsverfahren dazu entschieden hat. Das OVG für das Land Nordrhein-Westfalen begründet dies wie folgt: "Die vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Berufungsverfahren haben kein für das hier streitgegenständliche Verfahren vorgreifliches Rechtsverhältnis...