Seit heute liegen die Entscheidungsgründe des Urteils des Verwaltungsgericht Freiburg vom 16.04.2008 vor. Das Gericht hat eine Sportwettenuntersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe aufgehoben. Es erachtet die derzeitige rechtliche, wie auch tatsächliche Ausgestaltung des Sportwettenmonopols Baden Württemberg als eine ungerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit.