Verwaltungsgericht Stuttgart: Sportwettenmonopol auch nach neuem Recht gemeinschaftsrechtswidrig

Dieter Pawlik, RechtsanwaltDas Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 07.01.2008 (4 K 6081/07) auf Antrag des Rechtsanwalts Dieter Pawlik die aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine Sportwetten- Untersagungsverfügung des Landes Baden Württemberg wiederhergestellt bzw. angeordnet. Das Verwaltungsgericht hat hat auch nach der neuen Rechtslage weiterhin durchgreifende Bedenken gegen die Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit dem Gemeinschaftsrecht. Die Kammer führt wörtlich aus, „dass es der Antragstellerin nicht zuzumuten ist, angesichts durchgreifender gemeinschaftsrechtlicher Bedenken gegen die gegenwärtige nationale Rechtslage und Verwaltungspraxis vor einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die angegriffene Entscheidung zu befolgen.

Somit haben sich die viel geäußerten Bedenken gegen den handwerklich schlecht gemachten Glücksspielstaatsvertrag bestätigt. Auch nach der neuen Rechtslage wird das Rechtschaos weiter gehen. Die Länder täten gut daran endlich zu akzeptieren, dass es nicht nur unanständig, sondern schlichtweg rechtswidrig ist, jährlich Milliarden zu kassieren und privaten Anbietern den Zugang zu diesem grundgesetzlich geschützten Beruf zu verwehren.

Dieter Pawlik
Rechtsanwalt

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