Glückspielstaatsvertrag: Die Geister die er rief, wird er nicht mehr los

Der seit dem 1. Januar geltende Glückspielstaatsvertrag treibt seine Blüten. Die „5-Millionen-SKL-Show“ liegt erst einmal auf Eis. Die Niedersächsische Landsmedienanstalt hat die Ausstrahlung der für den 30.08. geplanten Fernsehshow untersagt. Auch Sendungen wie „Aktion Mensch“ und der ARD-Fernsehlotterie „Ein Platz an der Sonne“ und der Umweltlotterie „Bingo“ droht das Aus.

„Wenn man den Glückspielstaatsvertrag konsequent umsetzt, dürfte auch die Ziehung der Lottozahlen nicht mehr übertragen werden. Denn die Lottofee, die am Samstag zur besten Sendezeit die Ziehung von Millionengewinnen begleitet, ermuntert selbstverständlich die Zuschauer zum Spielen. Mit der Botschaft: „Wenn Sie heute nicht zu den Gewinner zählen, versuchen Sie Ihr Glück doch nächste Woche“, wird ein klarer Anreiz geschaffen. Das aber geht eindeutig über die gesetzlich erlaubte Information hinaus.“ kommentiert Markus Maul, Präsident des Verbandes Europäischer Wettanbieter die derzeitige Situation.

„Genauso wenig hilft es dem deutschen Lotto- und Totoblock seine Anzeigen für die Höhe des Jackpots mit „Lotto Informiert“ zu betiteln. Auch Aldi offeriert seine wöchentlichen Angebote mit „Aldi informiert“ und niemand wird bezweifeln, dass es sich dabei um Werbung handelt“, so Markus Maul.

Aber worum geht es wirklich. Wir erinnern uns. Um die Sportwette tobt seit 1999 ein erbitterter Wirtschaftskrieg zwischen privaten Anbietern und dem staatlichen Monopolisten LOTTO. Um am vorläufigen Ende des juristischen Streits vor dem Bundesverfassungsgerichts das Monopol zu rechtfertigen, zogen die staatlichen Anbieter die Notbremse der Glückspielsucht. Das Bundesverfassungsgericht stellte daraufhin in seinem Urteil vom 28.03.2006 fest, dass der Staat bislang die Bewerbung und den Vertrieb seiner Glückspielprodukte nicht genügend an diesem Ziel ausgerichtet hat. Das Monopol wurde für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht entschied: Entweder wird das staatliche Monopol konsequent und systematisch an den Zielen zur Bekämpfung der Sucht ausgerichtet oder private Unternehmer müssen auf dem Spielfeld der Sportwette mitspielen dürfen. Als Frist für seine Entscheidung wurde dem Gesetzgeber der 31.12.2007 gesetzt.

„Wir haben nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts anderthalb Jahre für ein duales System gekämpft. Unsere Empfehlung ging dahin, die private Sportwette in einem kontrollierten gesetzlichen Rahmen zu erlauben und Lotto unangetastet zu lassen, damit der Staat in diesem Markt, wie seit 50 Jahren gewohnt, seine Produkte allein anbieten und bewerben darf. Leider haben sich die Ministerpräsidenten allzu schnell auf den Erhalt des Sportwettenmonopols festgelegt, obwohl die Sportwette im Lottoblock nur knapp 4% des Umsatzes von rund 7 Milliarden EURO ausmacht. Oddset erwartet dieses Jahr nur noch gut 250 Millionen Umsatz. Unseren und den Bedenken anderer zum Trotz wurde ein Staatsvertrag verabschiedet, der nun seine wirtschaftlichen Folgen zeigt. NKL und SKL kämpfen aufgrund der Werbeverbote des Staatsvertrages ums Überleben. Dort sind die Einnahmen bereits um bis zu 30% gesunken. 35.000 Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel und den Bundesländern werden jährlich mehr als 1 Milliarde EURO fehlen. Damit verbunden wird auch dem Breitensport und gemeinnützigen Einrichtungen aus den Lottotöpfen sehr viel weniger Geld zufließen. Mit dem Abschied von Günter Jauch stehen wir erst am Anfang.“ sagt Markus Maul.

Aber auch juristisch ist nicht die von den Ministerpräsidenten erhoffte Ruhe mit der Verabschiedung des Glückspielstaatsvertrages eingekehrt. Immer noch sind hunderte von Gerichtsverfahren privater Sportwettvermittler bei den Verwaltungsgerichten der Republik anhängig und deren Entscheidungen sind nach wie vor so unterschiedlich, wie in den vergangenen Jahren. Einige Gerichte halten den Glückspielstaatsvertrag für verfassungswidrig, andere bezweifeln, dass ein Verbot privater Sportwetten europarechtskonform ist. Eine weitere Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes steht noch aus. Der Glückspielstaatsvertrag wird auch von der Europäischen Kommission moniert und ist Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Vertragsverletzungsverfahrens.

„Angesichts so viel rechtlicher Unsicherheit und den desaströsen wirtschaftlichen Konsequenzen, die der Glückspielstaatsvertrag hervorbringt, sollte der Gesetzgeber den Mut aufbringen, seine Entscheidung zu korrigieren. Mit dem Gesetz wird jeder, der z. B. bei der Sportwette, mit dem Spielen eine Unterhaltung sucht, unter den Generalverdacht gestellt, süchtig zu sein. Der Bürger wird durch die Werbeverbote entmündigt und kann die hysterische Diskussion nicht nachvollziehen. Zumal es absurd ist, wenn auf dem einen Kanal die SKL-Show untersagt werden muss und der Zuschauer auf anderen Kanälen mit Telefongewinnspielen weiterhin abgezockt werden kann. Die Politik sollte sich mit Experten der Suchtprävention, Veranstaltern von Glückspielen und Verbänden wie der VEWU gemeinsam an einen Tisch setzten und in Ruhe darüber nachdenken, wie in einem geordneten, kontrollierten Markt die verschiedensten Glückspiele angeboten werden können. Andere europäische Länder, wie z. B. Österreich oder England, sind da wesentlich weiter als Deutschland. Dort existieren Modelle, in denen Sportwetten neben staatlichem Glücksspielen angeboten werden, ohne dass Heerscharen von Süchtigen behandelt werden müssen – und der Fiskus freut sich“ sagt Markus Maul für die VEWU abschließend.

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