Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat seine Rechtsauffassung zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs überraschend geändert. In den bisherigen zahlreichen Klageverfahren des Staatsunternehmens Westlotto gegen Buchmacher aus anderen EU-Mitgliedstaaten hatte das OLG die Urteile des EuGH zum Thema Sportwetten für nicht maßgeblich gehalten. Nunmehr kündigte das OLG jedoch an, zunächst die Entscheidung des EuGH in den verbundenen Rechtssachen Placanica u. a. (Rs. C-338/04, C-359/04 und C-360/04) abzuwarten und das Verfahren bis dahin auszusetzen.