Das Verwaltungsgericht hat in mehreren Beschlüssen vom 19.7.2006 über Anträge entschieden, mit denen sich verschiedene Vermittler von Sportwetten gegen die sofortige Vollziehbarkeit von Untersagungsverfügungen der Städte Freiburg bzw. Lörrach gewandt hatten. Das Verwaltungsgericht hat die Anträge - im Wesentlichen aus folgenden Erwägungen - abgelehnt: