Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entscheiden, dass das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Bayerische Landeszentrale für neue Medien nicht anweisen darf, Werbung für private Sportwetten in den von ihr zu verantwortenden Rundfunkprogrammen zu unterbinden (Beschluss vom 9. Januar 2007, Az. 7CS 06.2495). Er bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) München und wies die Beschwerde des Wissenschaftsministeriums zurück.
