Die Schlacht für Wettbewerbsfreiheit und Freizügigkeit im Sportwettenmarkt ist noch längst nicht gewonnen. Zum einen sollen auch nach der Gambelli-Entscheidung negative, die Strafbarkeit nach § 284 StGB bejahende Entscheidungen deutscher Gerichte ergangen sein. Zum anderen wollen die deutschen Bundesländer trotz der Gambelli-Entscheidung den Markt abschotten und unter sich aufteilen. Dies ist aus unserer Sicht weder europarechtlich noch verfassungsrechtlich haltbar.