Inhaltlich geht es dabei um die Frage, ob Geldanlage-Angebote, deren Zins durch den Verlauf von bestimmten Sport-Ereignissen (z.B. Fussball-EM) beeinflusst werden, als Glücksspiel zu werten sind. Kern der Problematik ist das Merkmal des "entgeltlichen Einsatzes". Dieses scheint auf den ersten Blick nicht vorzuliegen, da ja der Anleger seinen Geldbetrag gänzlich zurückerhält und sogar noch Zinsen einstreicht. Diese Wertung täuscht jedoch.