Zulassung privater Wettanbieter in Schleswig-Holstein?

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Arendts Rechtsanwälte
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Die CDU-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag will den Markt für Sportwetten künftig durch ein Konzessionierungsmodell auch für private Anbieter öffnen. Die CDU-Fraktion hat hierfür ein duales Staatsvertragssystem vorgeschlagen, das Lotto/Lotterien einerseits und Sportwetten andererseits getrennt behandelt.

Nach dem von dem CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp ausgearbeiteten Vorschlag sollen private Wettanbieter unter Auflagen zum Jugendschutz und zur Suchtprävention zugelassen werden. So sollen die Anbieter zum „Aufbringen von Warnhinweisen“ auf den Wettscheinen verpflichtet werden. Zudem soll ein Limitsystem die Höhe der Wetten begrenzen und eine bundesweite Sperrdatei für Spielsüchtige eingerichtet werden. Auch die Bundesländer würden von einem derartigen Konzessionsmodell profitieren: So sollen die privaten Anbieter einen Teil ihrer Einnahmen als Konzession an die Länder abführen. Das Geld könne dann „zur Förderung öffentlicher oder steuerbegünstigter Zwecke verwendet werden.“

Die CDU will ihren Entwurf nach Rücksprache mit dem Koalitionspartner SPD in die parlamentarischen Beratungen einbringen. Die Vorschläge sollen so zu wesentlichen Bestandteilen eines neuen Staatsvertrages werden, der bereits zur Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März 2007 in Berlin vorgestellt werden könnte.

Der Abgeordnete Arp äußerte sich sehr kritisch zu dem von den anderen Bundesländern befürworteten Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrags. Er sieht bereits ein Auseinanderbrechen des staatlichen Toto- und Lottoblocks: „Nach der Auswertung des Staatsvertragsentwurfs begreifen offensichtlich langsam immer mehr ehemalige Monopolbefürworter, welches Ei sie sich da ins Nest legen wollen. Die Geschlossenheit des Toto- und Lottoblocks im Bezug auf diesen Staatsvertrag bricht auseinander. Und das zu Recht: Der neue Lottostaatsvertrag vernichtet unser gewachsenes Lotteriewesen mehr, als es jedes Konzessionierungsmodell tun könnte.“ Der niedersächsische Toto-Lotto Geschäftsführer Rolf Stypmann habe es kürzlich auf den Punkt gebracht: Mit dem neuen Lottostaatsvertrag drohe Toto und Lotto das Aus, weil die Regelungen monströs und unpraktikabel seien. Er fühle sich durch den neuen Staatsvertrag schon fast zum Dealer abgestempelt. Selbst das altbewährte Toto gelte mittlerweile als gefährlich. Arp hierzu: „Wenn der Toto- und Lottoblock sich vor diesem Hintergrund in Zukunft weigert, Sportwetten anzubieten, ist das mehr als verständlich. Das bedeutet aber auch: Die Einnahmen der Länder durch die Abgaben werden ebenso dramatisch einbrechen, wie die Mittel für die Sport und Kulturförderung.“