Das Landgericht Hamburg hat dem Sender RTL durch Einstweilige Verfügung vom 14.04.06 (Az. 315 O 484/06) verboten, weiterhin für den Sportwettenanbieter "starbet" Werbespots auszustrahlen. Wörtlich verbietet das Gericht "im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in Deutschland nicht erlaubte Sportwetten zu bewerben". Die einstweilige Verfügung wurde von Nordwest Lotto Hamburg erwirkt und ist zunächst vorläufig.