Zwischen den Verwaltungsgerichten und Strafgerichten bahnt sich ein Meinungsstreit an. Während das Oberlandesgericht (OLG) München - wie berichtet (Sportwettenrecht aktuell Nr. 45) - mit Revisionsurteil vom 26. September 2006 die Straflosigkeit der Vermittlung von Sportwetten nach der derzeitigen Sach- und Rechtslage bestätigt hat (Az. 5 St RR 115/05), meint der Bayerische Verwaltungsgerichthof (BayVGH), sich an diese strafrechtliche Beurteilung nicht halten zu müssen (Beschluss vom 4. Oktober 2006, Az. 24 CS 06.2229).