München, 03.08.2006 - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat heute entschieden, dass die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten durch private Veranstalter in Bayern mit sofortiger Wirkung untersagt werden dürfe (Az. 24 CS 06.1365). Dies ist die erste Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Sportwetten vom 28. März 2006. Der Beschluss betraf eine Wettannahmestelle in Fürstenfeldbruck, dass Verträge über Sportwetten an einen in dem EU-Mitgliedstaat Malta staatlich zugelassenen Buchmacher vermittelte.
