AG Essen: Strafloser Verbotsirrtum bei Vermittlung von privaten Sportwetten

Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr

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Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 – Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die strafrechtliche Entscheidung des AG Essen:

AG Essen (Beschluss v. 26.06.2006 – Az.: 56 Ds 75 Js 362/04 – 41/05):

Leitsätze:

Da die Zulässigkeit von Sportwetten rechtlich umstritten ist, liegt ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vor, so dass der Täter straffrei ausgeht.“