Umfangreiches Angebot von Sport- und Pferdewetten startet im August 2007
Umfangreiches Angebot von Sport- und Pferdewetten startet im August 2007
Das sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 12. Juli 2007 (Az. 3 BS 223/06) auf die Beschwerde eines Sportwettenanbieters den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 16. August 2006 geändert und den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Untersagungsverfügung abgelehnt. Das Sächsische OVG ist damit das zwölfte Oberverwaltungsgericht, das Angebote und Vermittlung von Sportwetten ins Europäische Ausland verbietet.
Sportfunktionäre und Politiker haben sich für einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag ausgesprochen, mit dem die Ministerpräsidenten der Länder das staatliche Sportwettenmonopol fortschreiben wollen. Das ist das Fazit einer „Konferenz der Destinatäre“ unter dem Motto „Erfolgreiche Gemeinwohlförderung durch Lotto“, zu der in die Vertretung des Freistaats Bayern beim Bund in Berlin eingeladen wurde.
Für das umstrittene deutsche Glücksspielmonopol ist ein politischer Kompromiss denkbar. Die Europäische Kommission hat nach einem Bericht der Nachrichtenagentur ddp bekräftigt, dass sie bei einer Öffnung des Marktes für Sportwetten das staatliche Lottomonopol in Deutschland unangetastet lassen werde. Dies habe das Nachrichtenmagazin "Focus" vorab gemeldet. Es habe sich dabei auf ein Schreiben des EU-Binnenmarktkommissars Charlie McCreevy an den niedersächsischen FDP-Landtagsabgeordneten Jörg Bode berufen...
Nach EU-Kommission und Bayerischem Verwaltungsgerichtshof spricht sich nun auch das Verwaltungsgericht München in mehreren von Hambach & Hambach erstrittenen Urteilen zugunsten führender englischer Online-Buchmacher aus. Neben allgemeinen juristischen Erwägungen sprechen insbesondere technische Probleme gegen lokale Beschränkungen des Internetvertriebs und damit gegen den Entwurf des Glücksspielstaatsvertrag. Ein Aufsatz von Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach, Rechtsanwalt Konrad Miller, LL.M. und Rechtsanwalt Karsten Schneidewind.
Das Verwaltungsgericht (VG) München hat mit dem jetzt zugestelltem Urteil vom 17. April 2007 (Az. M 16 K 06.2721) einen Bescheid des Bayerischen Innenministeriums aufgehoben, mit dem der Genehmigungsantrag eines von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretenen Sportwettenvermittlers abgelehnt worden war. Das Ministerium muss nunmehr über den Antrag unter Beachtung der vor allem europarechtlich begründeten Rechtsauffassung des Gerichts neu entscheiden. Der Freistaat Bayern muss die gesamten Kosten des Verfahrens tragen.
2006 war für WestLotto ein schwieriges Jahr. Dennoch konnte mit Spieleinsätzen von 1,77 Mrd. Euro ein gutes Ergebnis erzielt werden, teilte WestLotto- Geschäftsführer Dr. Winfried Wortmann während der Bilanz-Pressekonferenz in Düsseldorf mit. Positionsverschiebungen im Einzelhandel hätten erneut den traditionellen Vertriebsast, die mittelständischen Zeitschriften- und Tabakwarenhändler, belastet. Die Konsumneigung in Deutschland sei zudem insbesondere zu Jahresbeginn noch zögerlich gewesen.
Das Verwaltungsgericht (VG) Gießen hat mit Beschluss vom 7. Mai 2007(Az. 10 E 13/07) zwei Fragen zur Zulässigkeit des staatlichen Monopols für Sportwetten dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt (vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 79). Dieser Vorlagebeschluss wurde vom Verwaltungsgericht nunmehr umfangreich begründet. In den jetzt veröffentlichten Entscheidungsgründen äußert das Gericht durchgreifende Zweifel an der Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit dem höherrangigen Europarecht.
Das VG Gießen hat in einem von den Rechtsanwälten Dr. Winkelmüller und Rietdorf von der Sozietät Redeker Sellner Dahs & Widmaier geführten Klageverfahren dem Europäischen Gerichtshof mit Beschluß vom heutigen Tage zwei Grundsatzfragen zur Klärung vorgelegt (VG Gießen, Beschluß vom 7.5.2007, 10 E 13/07). Inhaltlich geht es zum einen um die Frage, ob das Sportwettmonopol schon deshalb als gemeinschaftsrechtswidirig anzusehen ist, ..
Der Staat soll sein Monopol für Sportwetten aufgeben. Dieses Ziel streben die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Bundesländern und der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag an. Eine entsprechende Willensbekundung hat die Sprecherkonferenz gestern in Stuttgart beschlossen.
Mit Urteil vom 5.3.2007 (Az. 201 Cs 302 Js 057940/05) hat das Amtsgericht Dresden einen Gastwirt, der in seiner Gaststätte ein Internetterminal der Marke „Tipomat“ aufgestellt hatte, vom Vorwurf der unerlaubten Veranstaltung eines Glückspiels freigesprochen. Der Angeklagte habe bereits kein Glückspiel im Sinne des § 284 StGB „veranstaltet“, da sich seine Tätigkeit im Aufstellen des Automaten und der Überwachung seines ordnungsgemäßen Gebrauchs erschöpft habe, so das Amtsgericht.
Das Landgericht Zwickau hat mit mehreren Beschlüssen vom 19.03.2007 (Az: 3 Qs 370/06, 2 Qs 365/06, 3 Qs 374/05) die Rechtsauffassung der Amtsgerichte Zwickau und Aue bestätigt, wonach die Vermittlung von Sportwetten nicht nach § 284 StGB strafbar ist. Die beiden Amtsgerichte hatten vor einigen Monaten Anklagen, welche gegen Vermittler von Sportwetten erhoben worden waren, nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft jeweils Beschwerde ein.