Die Vermittlung von Sportwetten von Wettinteressierten in Baden-Württemberg an einen privaten Veranstalter, der (lediglich) im Besitze einer von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft erteilten Konzession ist, kann in Baden-Württemberg derzeit ohne Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch gegenüber einem privaten Betreiber eines Wettbüros für Sportwetten untersagt werden, der über eine in der früheren DDR erteilte Gewerbegenehmigung verfügt.