Endgültiger Abschied von den Europarechtlichen Bedenken des BVerfG im Beschluss vom 27.05.2005; Zur europarechtlichen Unbedenklichkeit der faktischen Umsetzung ohne gesetzlich normierte Grundlage in der Übergangszeit. Mit Beschluss vom 27.12.2007 (Az.: 1 BvR 3082/06) hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde der digibet wetten.de AG wegen - vermeintlicher - Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG nicht zur Entscheidung angenommen.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 07.01.2008 (4 K 6081/07) auf Antrag des Rechtsanwalts Dieter Pawlik die aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine Sportwetten- Untersagungsverfügung des Landes Baden Württemberg wiederhergestellt bzw. angeordnet. Das Verwaltungsgericht hat hat auch nach der neuen Rechtslage weiterhin durchgreifende Bedenken gegen die Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit dem Gemeinschaftsrecht.