Der VDSD e.V. hatte sich in einer Pressemeldung zu einer interessanten Kostenentscheidung des BVerfG vom 22.10.2007 geäußert. Die Reaktion hierauf kam prompt in einem Beitrag von Dr. Manfred Hecker, welcher die Ausführungen als von einseitigem, „lobbyistischen Berichtsinteresse belastet“ sah. Der VDSD kann diese Heftigkeit nicht nachvollziehen. Glaubt man den weiteren Ausführungen des Autors, so können nämlich sinngemäß mit aller Gelassenheit die weiteren Umsetzungsmaßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages abgewartet werden, so dass ab dem 01.01.2008 mit einer verfassungs- und europarechtskonformen Rechtslage gerechnet werden kann.