In seiner neuesten Entscheidung vom 20.03.2009 (Az.: 1 BvR 2410/08) hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem erstmals mit deutlichen Worten zur Europarechtskonformität des deutschen Sportwettenmonopols Stellung genommen. Insbesondere die Feststellung des BVerfG zur Frage der "Kohärenz" des Glücksspielmonopols ist von überragender Bedeutung.
