Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem durch die Rechtsanwaltskanzlei Bongers und Kollegen geführten Eilverfahren mit Beschluss vom 28. Mai 2009 – 27 L 1922/08 – die aufschiebende Wirkung der Klage einer international tätigen Veranstalterin von Sport- und Pferdewetten mit Sitz in Gibraltar, die am dortigen Veranstaltungsort über eine ordnungsgemäße Lizenz zur Veranstaltung solcher Wetten verfügt, angeordnet.