Durch Urteil vom 27.09.2011 hat das LG Köln mit überzeugender Begründung die Amtshaftungsansprüche verschiedener Glücksspielanbieter als unbegründet abgewiesen. Der entschiedene Fall (LG Köln, Urteil vom 27.09.2011, 5 O 385/10) gab dem LG Köln Gelegenheit, sich abermals mit den staatshaftungsrechtlichen Folgen des seit nunmehr gut einem Jahr herrschenden Streits um die Rechtmäßigkeit von Untersagungsverfügungen gegenüber gewerblichen Sportwettanbietern zu befassen.