Europarechtliche Kohärenzanforderungen im Glücksspielrecht auf dem Prüfstand des Bundesverwaltungsgerichts. Das Bundesverwaltungsgericht gibt der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29.09.2011 (Az. OVG 4 A 17/08) durch Beschluss vom 16.02.2012 statt und lässt die Revision gegen die vorgenannte Entscheidung zu - Az.: BVerwG 8 B 91.11 (8 C 10.12)